Die Gira Giersiepen GmbH & Co. KG stellt ihren Kunden in der Mediadatenbank Bild- und Videomaterial (nachfolgend Werke genannt) der eigenen Produkte zur Verfügung. Im Folgenden sind die Vertragsbedingungen zwischen der Gira, Giersiepen GmbH & Co KG, Dahlienstraße 12, 42477 Radevormwald („Lizenzgeber“) und Ihnen („Lizenznehmer“) als Nutzer der über die Mediadatenbank bereitgestellten Werke aufgeführt.
Durch das Herunterladen der Werke erklären Sie sich mit der Geltung der nachfolgenden Bestimmungen einverstanden.
Diese Vereinbarung gilt für die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Werke. Die Werke werden dem Lizenznehmer zum Download zur Verfügung gestellt. Die Werke dürfen zu redaktionellen sowie zu werblichen Zwecken gem. den nachfolgenden Bedingungen genutzt werden.
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache (d.h. nicht ausschließliche), zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Werke gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Im Einzelnen:
- Einfaches Nutzungsrecht: die Werke dürfen auch von anderen Lizenznehmern genutzt werden
- Zeitlich unbeschränkt: es gibt kein Ablauf- oder Enddatum für die Nutzung der Werke; ausgenommen davon ist die Beendigung gem. Ziffer 5
- Örtlich unbeschränkt: die Werke dürfen in beliebigen geografischen Gebieten genutzt werden
- Inhaltlich unbegrenzt: die Werke dürfen in einer unbegrenzten Anzahl von Projekten und Auflagen verwendet werden
- Nutzungsumfang: das Ihnen eingeräumte Recht zur Nutzung umfasst das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung im Fall von Videos zusätzlich das Recht zur Vorführung und Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
- Medien: Sie dürfen die Werke in allen online (z.B. Webseite) wie offline Medien (z.B. Printmedien) sowie Social Media-Plattformen verwenden
(2) Ggf. abweichende Regelungen sind am konkreten Werk gesondert ausgewiesen und Inhalt dieser Vereinbarung. Diese abweichenden Regelungen haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung aber fort.
(3) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Werke zu bearbeiten, soweit dies über technisch erforderliche Anpassungen hinausgeht, die Rechte zur Nutzung an den Werken an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zur Nutzung der Werke gegenüber Dritten einzuräumen. Der Lizenznehmer darf die Werke ausnahmsweise dann an Dritte weitergeben, wenn der Lizenznehmer als Dienstleister für einen Kunden tätig wird und die Verwendung der Werke ausschließlich durch den Kunden des Lizenznehmers erfolgt, ohne dass der Lizenznehmer die Werke in eigenem Namen verwendet. Der Lizenznehmer weist in diesem Fall den Kunden auf die Geltung dieser Lizenzbedingungen hin.
(4) Eine Nutzung der Werke zu rechtswidrigen Zwecken wie Pornografie, Verleumdung, rassistischen und anderen diskriminierenden Äußerungen ist untersagt.
(5) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle in der elektronischen Datei des jeweiligen Werkes eingebetteten Informationen und Metadaten beizubehalten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um die Inhalte gegen eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.
(6) Bei jeglicher Nutzung der Werke muss der Bezug zu Gira erhalten bleiben.
(7) Sämtliche Rechte, die nach dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Lizenznehmer eingeräumt werden, verbleiben ausdrücklich beim Lizenzgeber.
(8) Jede Verwendung der Werke, die diesen Bedingungen widerspricht, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die den Lizenzgeber zur Wahrnehmung seiner gemäß Urheberrechtsgesetzen verfügbaren Rechte und Rechtsmittel berechtigt.
Bei Nutzung der Werke zu redaktionellen Zwecken ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Urheber, wie beim Download näher angegeben, in enger räumlicher Nähe zum verwendeten Werk zu benennen. Der Hinweis sollte wie folgt gestaltet sein: „Foto/Video: [Name des Fotografen/Urhebers]/Quelle: Gira Mediadatenbank“.
(1) Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, Werke für unterschiedliche Verwendungszwecke in entsprechenden Qualitätsstufen von Web- bis Druckqualität herunterzuladen.
(2) Als registrierter Nutzer stehen dem Lizenznehmer zusätzlich zwei Feindaten-Auflösungen (RGB und CMYK für den Offsetdruck) zur Verfügung.
(1) Das Recht zur Nutzung der Werke erlischt, sofern der Lizenznehmer gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Der Lizenznehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung der Werke unverzüglich einzustellen und alle Kopien zu löschen bzw. zu vernichten. Hat der Lizenznehmer die Werke für einen Kunden heruntergeladen, ist der Lizenznehmer verpflichtet sicherzustellen, dass auch sein Kunde die entsprechenden Handlungen vornimmt.
(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Recht zur Nutzung für Werke zu widerrufen, insbesondere dann, wenn Dritte Ansprüche aus einer Rechtsverletzung durch Nutzung der Werke gegen den Lizenzgerber geltend machen. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über den Widerruf der Nutzungsberechtigung informieren. Abs. 1 gilt dann entsprechend.
(3) Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Lizenznehmer im Fall des Widerrufs nicht zu. Ziffer 6 gilt entsprechend.
(1) Der Lizenzgeber ist nicht haftbar für Schäden aus entgangenem Gewinn, aus Verlust von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust, die im Rahmen der Benutzung der Werke entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Personen verursacht wurden, derer sich der Lizenzgeber bedient.
(2) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie für durch den Lizenzgeber übernommene Garantien (Garantiehaftung).
(3) Unberührt von dem Haftungsausschluss bleiben auch Ansprüche des Lizenznehmers, die auf den gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen sowie die Haftung für Schäden, die aus einer wenigstens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) resultieren. Vertragswesentliche sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigterweise vertrauen darf. Die Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch auch den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtabkommens (CISG). Diese Rechtswahl lässt gegenüber Verbrauchern die Anwendung solcher Regelungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, von denen nach dem Recht, dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(2) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lizenzgebers zuständige Gericht. Das gilt nicht, wenn der Lizenznehmer kein Kaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Der Lizenzgeber beteiligt sich nicht an einer Verbraucherschlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).